Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wien, am 01.04.2024
1. Gegenstand und Geltungsbereich
Betreiber des Angebots und der Website morefon.com ist Herr Ing. Heinrich Strixner, Liniengasse 3/12, 1060 Wien, UID-Nr.: ATU 62800222 (in der Folge kurz unter der Geschäftsbezeichnung „Morefon“ genannt).
Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen, die Morefon im Rahmen ihrer Internet-Dienstleistung unter der Domain www.morefon.com und/oder aufgrund von telefonischen und/oder schriftlichen Bestellungen für ihre Kunden erbringt (im Folgenden kurz: Leistungen), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Leistungsbeschreibung (LB) sowie die Entgeltbestimmungen (EB) in der jeweils gültigen Fassung. Abweichendes gilt nur, wenn dies schriftlich zwischen der Morefon und dem Kunden vereinbart worden ist.
1.2. Begriffsbestimmungen
„Kunde“: jede natürliche oder juristische Person, welche mit Morefon in einem Vertragsverhältnis steht, oder ein Vertragsverhältnis mit Morefon eingehen möchte. Morefon ist berechtigt, vom Kunden einen geeigneten Identitätsnachweis zu verlangen, sofern dies auf Basis von gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist oder/und der Kunde, zum Zweck der Bonitätsprüfung eindeutig identifiziert werden kann.
„Unternehmer“: Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.
„Verbraucher“: Kunden, die keine Unternehmer sind. Morefon beliefert keine Verbraucher.
1.3. Diese AGB können unter http://www.morefon.com jederzeit eingesehen werden und werden dem Kunden auf dessen Wunsch jederzeit kostenfrei zur Verfügung gestellt.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten jedenfalls nicht, außer Morefon hat sich diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen. Vertriebspartner sowie Mitarbeiter der Morefon sind nicht befugt, Erklärungen oder Zusagen für die Morefon abzugeben und/oder Änderungen dieser AGB zu vereinbaren.
1.5. Diese AGB gelten auch für sämtliche zukünftigen Geschäfte zwischen Morefon und dem Kunden, auch wenn Morefon nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug nimmt.
2. Änderungen dieser AGB, der LB und EB
2.1. Änderungen der AGB, LB und EB sowie deren Inkrafttreten werden den Kunden per Mail und/oder als Zusatzschreiben zur periodisch erstellten Rechnung bekanntgegeben.
2.2. Wird der Kunde durch die Änderung ausschließlich begünstigt oder betrifft die Änderung eine vereinbarte Indexanpassung, hat Morefon das Recht (nicht jedoch die Pflicht), die Änderung am Tag der Kundmachung anzuwenden.
2.3. Wird der Kunde durch die Änderung nicht ausschließlich begünstigt, so wird Morefon die Änderung für bestehende Kunden zwei Monate vor Inkrafttreten dem Kunden entsprechend Punkt 2.1 kundmachen. Der wesentliche Inhalt der den Kunden nicht ausschließlich begünstigenden Änderung und der Hinweis auf § 25 Abs. 3 TKG 2003 wird dem Kunden in geeigneter Weise, etwa durch Aufdruck auf einer periodischen Rechnung, zumindest einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die Mitteilung über den wesentlichen Inhalt der Änderung wird einen Hinweis auf das kostenlose Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist enthalten. Auf Ersuchen des Kunden wird der Volltext der aktuellen, angepassten AGB kostenlos übermittelt. Entgeltänderungen aufgrund einer vereinbarten Indexanpassung oder aufgrund einer Senkung des Entgelts berechtigten nicht zur außerordentlichen Kündigung.
2.4. Morefon behält sich das Recht vor, Entgelte anzupassen (zu erhöhen oder zu verringern), sofern sich die nicht von Morefon zu vertretenden Zulieferkosten verändern.
2.5. Sämtliche periodischen Entgelte sind indexgesichert. Sollte sich eine Änderung des Jahresdurchschnitts des Verbraucherpreisindexes der Statistik Austria bezogen auf das Kalenderjahr ergeben, ist Morefon berechtigt, die periodischen Entgelte für das darauffolgende Kalenderjahr entsprechend der Steigerung des Verbraucherpreisindexes zu erhöhen. Sollte der Jahresdurchschnitt des Verbraucherpreisindexes der Statistik Austria bezogen auf das Kalenderjahr sinken, ist Morefon verpflichtet, die monatlichen Entgelte entsprechend der Senkung zu reduzieren. Als Wertmaßstab dient der von der Bundesanstalt Statistik Austria monatlich verlautbarte Index der Verbraucherpreise 2010. Schwankungen von weniger als zwei Prozent bleiben unberücksichtigt, sollten die Schwankungen in den Folgejahren insgesamt über- oder unterschritten werden, ist Morefon berechtigt die Entgelte im vollen Umfang anzupassen.
3. Vertragsabschluss
3.1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Morefon kommt erst zustande, wenn der (i) Kunde Morefon ein vollständig und wahrheitsgemäß ausgefülltes sowie unterfertigtes Anmeldeformular (Online oder schriftlich) gesandt hat, (ii) Morefon das im Anmeldeformular enthaltene Angebot des Kunden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung (etwa durch Eröffnung des Internet-Zugangs oder Bekanntgabe von Zugangsdaten) angenommen hat und (iii) die Bonitätsprüfung des Kunden positiv verlaufen ist.
3.2. Morefon hat das Recht, das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.3. Vertriebsmitarbeiter von Morefon sind nicht berechtigt, Erklärungen im Namen von Morefon abzugeben oder gesonderte Leistungsmerkmale zu vereinbaren.
3.4. Sollte der Kunde Unternehmer sein, sind Angebote von Morefon unverbindlich.
3.5. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner Morefon bekanntgegebenen Stammdaten unverzüglich zu melden. Der Kunde haftet für sämtliche Mehrkosten, die aus der verspäteten Meldung resultieren.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag zwischen Morefon und dem Kunden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum letzten eines Kalendermonats gekündigt werden.
4.2. Sollte eine Mindestvertragsdauer vereinbart sein, kann der Kunde eine Kündigung erst nach Ablauf der Mindestvertragsdauer aussprechen. Für Kunden die Unternehmer sind gilt, dass sich der jeweilige Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragsdauer so lange um jeweils zwölf Monate verlängert (erneute Mindestvertragsdauer), bis der Kunde unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen den Vertrag schriftlich kündigt.
4.3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt als Beginn der Mindestvertragsdauer, jenes Monat, in dem Morefon mit der Leistungserbringung beginnt. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht gemäß §§ 3 oder 5e Konsumentenschutzgesetz (KSchG) bzw. § 11 Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
4.4. Morefon ist berechtigt den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirksamkeit zu beenden. Davon unberührt bleibt die Pflicht des Kunden, das vereinbarte periodische Entgelt zu bezahlen. Morefon trifft in diesem Fall keine Pflicht zur Leistungserbringung.
Als wichtiger Grund gilt jedenfalls wenn:
4.4.1. der Kunde die von Morefon bereitgestellte Infrastruktur nutzt, um Rechtsverletzungen zu begehen. Dies beinhaltet die Tatbestände wegen übler Nachrede, Verstöße gegen § 107 TKG 2003, gegen das Mediengesetz, und jedes Verhalten, welches strafrechtlich relevant ist oder eine Verwaltungsübertretung darstellt, sowie geeignet ist, Kinder und Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrer Entwicklung zu stören;
4.4.2. der Kunde die von Morefon bereitgestellte Infrastruktur nutzt, um Verstöße gegen Schutzrechte Dritter, das Urhebergesetz, das Datenschutzgesetz, das Pornographie-Gesetz und das Verbotsgesetz vom 8.5.1945 zu begehen;
4.4.3. der Kunde die von Morefon bereitgestellte Infrastruktur nutzt, um die Infrastruktur von Morefon zu gefährden;
4.4.4. die Voraussetzungen für eine Sperre gemäß dieser AGB vorliegen;
4.5. Sollte der Kunde eine natürliche Person sein und sterben, sind die Rechtsnachfolger des Kunden verpflichtet, den Tod des Kunden Morefon unverzüglich mit- zuteilen. Der Vertrag mit dem Kunden endet mit dessen Tod, sofern nicht ein Dritter binnen 14 Tagen erklärt, in den Vertrag mit dem Kunden einzutreten. Für die Entgelte, die zwischen dem Tod des Kunden und der Verständigung von Morefon anfallen, haftet der Nachlass und (nach dessen Einantwortung) die Erben.
5. 3CX Cloud Telefonanlage
5.1. 3CX ist ein Software Produkt eines Drittherstellers. Die zum technischen Betrieb der 3CX Telefonanlage erforderlichen Software sowohl der Web-Client als auch die Smartphone-App werden von der 3CX GmbH oder durch ein mit diesem verbundenen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Die Verwendung erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden und auf Grundlage der von 3CX GmbH zur Verfügung gestellten AGB & Datenschutzerklärungen, auf deren Inhalt Morefon keinen Einfluss hat. Morefon hat keinen Einfluss und übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung, insbesondere nicht für den Leistungs- und Funktionsumfang der 3CX Softwarelösungen bzw. die Änderung des Umfanges oder für den Inhalt der von 3CX GmbH zur Verfügung gestellten AGB und Datenschutzerklärungen. Das Angebot von Morefon umfasst ausschließlich den technischen Betrieb der 3CX Softwarelösung, die Zurverfügungstellung der Software-Lizenzen so lange ein Vertrags-Verhältnis besteht, sowie den SIP-Trunk mit einer Rufnummer.
5.2 Die Anzahl der bestellten Kanäle gilt sowohl für interne als auch für externe Gespräche sowie für Verbindungen zu 3CX-Services wie Warteschleifen, Voicemail, IVR usw. Wenn die Anzahl der gleichzeitig genutzten Kanäle die bestellte Anzahl überschreitet, erhält der Anrufer oder Teilnehmer ein Besetzt-Zeichen.
5.3 Bei der Nutzung analogen Faxgeräten über VoIP besteht ein inhärentes Risiko für Verzögerungen, Datenverluste oder unvollständige Übertragungen. Dies liegt daran, dass Faxdienste traditionell auf einer analogen Telefonleitung basieren und VoIP auf digitalen Datenübertragungsprotokollen beruht. Obwohl unserer VoIP Services bestimmte Mechanismen zur Fehlerkorrektur und Datenkomprimierung bieten (z.b. T.38) , besteht dennoch die Möglichkeit von Störungen oder Problemen während der Übertragung. Faktoren wie Netzwerkstörungen, Bandbreitenbeschränkungen, Interferenzen oder Protokollinkompatibilitäten können die Qualität und Zuverlässigkeit der Faxübertragung beeinträchtigen. Aus diesem Grund können wir keine Gewährleistung für eine fehlerfreie Faxübertragung über VoIP geben. Es liegt in der Verantwortung der Nutzer, die Risiken und möglichen Auswirkungen bei der Verwendung dieser Technologie zu berücksichtigen.
5.4. Der Kunde erhält einen 3CX Administratorzugriff der Stufe „Eigentümer“.
5.5 Die Lizenz der 3CX ist eine Mietlizenz, und Morefon ist der wirtschaftliche Eigentümer dieser Lizenz. Aufgrund des Lizenzierungsmodells von 3CX, auf das Morefon keinen Einfluss hat, können die Lizenzlaufzeiten der hinterlegten 3CX-Lizenz von der mit Morefon vereinbarten Vertragslaufzeit abweichen.
6. Entgelte und Zahlungsfristen
6.1. Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die angegebenen Preise als Netto-Preise, ebenso zuzüglich Liefer- und Verpackungskosten. Rechnungen sind prompt, ohne Skonto zur Zahlung fällig. Sollte die RTR (Rundfunk- und Telekom Regulierungs- GmbH) zur Streitschlichtung vom Kunden angerufen werden, wird hinsichtlich der strittigen Rechnung lediglich ein Betrag, der den Durchschnitt der letzten drei Monatsrechnungen entspricht, zur Zahlung fällig.
6.2. Sämtliche von Morefon verrechneten Entgelte sowie die Indexanpassung ergeben sich aus den Entgeltbestimmungen und für die in den Leistungsbeschreibungen genannten Leistungen. Darüberhinausgehende Leistungen (Telefonkosten, Kosten von Dritten) sind nicht im Entgelt enthalten.
6.3. Periodische Entgelte sind monatlich vorab zu entrichten, wobei die Abrechnungsperiode maximal drei Monate beträgt. Verbrauchsabhängige Entgelte (etwa für verbrauchtes Datenvolumen und hergestellte Verbindungen) werden im Nachhinein nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. Einmalige Entgelte kann Morefon im Vorhinein ganz oder teilweise in Rechnung stellen. Rechnungsbeträge können auf einen Cent aufgerundet werden.
6.4. Sollte Morefon einen Abrechnungsfehler zum Nachteil des Kunden feststellen und sollte Morefon nicht mehr in der Lage sein, das korrekte Entgelt zu berechnen, ist Morefon berechtigt, ein Pauschalentgelt in Höhe des durchschnittlichen Entgelts der letzten drei Monate an den Kunden zu verrechnen.
6.5. Sämtliche dem Kunden verkaufte Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Morefon.
6.6. Verpackungs- und Lieferkosten sowie Kosten des Geldverkehrs sind vom Kunden zu tragen. Sollte eine Einzugsermächtigung zurückgeleitet werden fallen Spesen in Höhe von EUR 10,00 an.
6.7. Für Unternehmer als Kunden gilt: Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Morefon aufzurechnen, sofern diese Forderungen nicht durch ein Gericht rechtskräftigt festgestellt worden sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, sein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
6.8. Morefon hat das Recht vom Kunden – auch während des aufrechten Vertrags eine Sicherheitsleistung zu fordern, (i) sollte das laufende Entgelt das durchschnittliche Entgelt der letzten drei Monate um das doppelte übersteigen oder (ii) sollte der Kunde um mehr als zwei Wochen mit seiner Zahlung im Rückstand sein oder (iii) sollte Morefon den begründeten Verdacht haben, dass sich die Bonität des Kunden verschlechtert hat.
6.9. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges Mahnspesen in Höhe von EUR 10,- pro Mahnung, sowie die Kosten der notwendigen Intervention eines Inkassoinstituts oder eines Rechtsanwalt zu bezahlen. Die zu ersetzenden Höchstsätze ergeben sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996 idgF, sowie aus den Autonomen Honorarrichtlinien, AHR 1976 idgF, und aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz, BGBl. Nr. 189/1969 idgF.
7. Rechte des Kunden: Übertragung der Forderung
7.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Morefon auf Dritte zu übertragen. Sollte Morefon der Übertragung auf einen Dritten schriftlich zustimmen, haftet neben dem Dritten, auf den der Vertrag übertragen wurde, auch der ursprüngliche Kunde.
7.2. Morefon ist berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden ganz, oder auch nur teilweise mit schuldbefreiender Wirkung auf einen Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen. Die Übertragung ist wirksam, sobald Morefon den Kunden über die Übertragung an den Dritten informiert hat.
7.3. Sollte der Kunde ein Unternehmer sein, verpflichtet sich der Kunde Morefon von einem Unternehmensübergang entsprechend § 38 UGB umgehend zu informieren.
8. Herstellung und Leistungsumfang
8.1. Leistungen von Morefon werden entsprechend den für das jeweilige Produkt gültigen Leistungsbeschreibungen, innerhalb der dort genannten Frist hergestellt.
8.2. Der Kunde hat für die notwendige, dem Stand der Technik entsprechende Stromversorgung sowie Verkabelung auf eigene Kosten zu sorgen. Ferner hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Herstellung und der Betrieb in den Räumlichkeiten des Kunden möglich ist und erlaubt. Der Kunde hat dazu sämtlichen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Herstellung durch Morefon oder von Morefon beauftragten Dritten rasch erfolgen kann und der unterbrechungsfreie und störungsfreie Betrieb möglich ist.
8.3. Der von Morefon geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (LB) und einzelvertraglichen Vereinbarungen. Darüber hinaus von Morefon gewährte Leistungen sind freiwillig und unentgeltlich. Morefon garantiert nicht, dass diese freiwilligen Leistungen dauerhaft verfügbar sind.
8.4. Sofern der Kunde von Morefon bereitgestellte Geräte selbst installieren muss („Selbstinstallation“) verpflichtet sich der Kunde, die Installation zeitnahe nach Übersendung durch Morefon durchzuführen.
8.5. Morefon garantiert keine Verfügbarkeit der vertragsgegenständlichen Leistung.
Die zumindest verfügbare Bandbreite von Internetleitungen wird entsprechend der im der Leistungsbeschreibung genannten Ausmaß garantiert.
8.6. Der Umfang der Entstörungsleistungen sowie die Entstörungszeiten sind der dem Vertragsverhältnis zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Entstörungen außerhalb der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Entstörungszeit und Entstörungen zu besonderen Bedingungen führt die Morefon jeweils nach Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt entsprechend dem in der jeweiligen Entgeltbestimmungen genannten Preis durch. Sind Störungen vom Kunden zu vertreten, haftet dieser Morefon für sämtliche Aufwendungen und Schäden.
8.7. Im Falle der Störung hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die für die von Seiten des Kunden für die Störungsbehebung notwendigen Geräte (Hard- und Software) vorhanden und betriebsbereit sind, sowie die notwendige Infrastruktur (Strom, Räumlichkeiten) vorhanden sind.
8.8. Geräte, die Morefon dem Kunden vorübergehend zur Verfügung stellt, bleiben im Eigentum von Morefon und sind nach Beendigung des Vertrags auf Kosten des Kunden binnen 10 Werktagen an Morefon zu retournieren. Sofern der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, ist Morefon berechtigt, den Wiederbeschaffungswert der nicht retournierten Geräte vom Kunden zu fordern.
8.9. Der Kunde ist verpflichtet, Störungen, Mängel oder Schäden (kurz Störungen genannt) im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen unverzüglich der Morefon Servicestelle (office@morefon.com) unter Nennung eines Ansprechpartners mit einer Beschreibung der aufgetretenen Störung anzuzeigen. Sollte es sich beim Kunden um einen Unternehmer handeln, entfallen sämtliche Ansprüche des Kunden gegenüber Morefon.
8.10. Der Kunde verpflichtet sich,
8.10.1. sämtliche überlassenen Endgeräte schonend zu behandeln, die Endgeräte nur entsprechend den in der Betriebsanleitung genannten Spezifikationen zu betreiben und Morefon über Beschädigungen umgehend zu informieren. Der Kunde haftet für die überlassenen Endgeräte.
8.10.2. die für die Installation notwendige Hard- und Software, die für den Betrieb der Dienstleistung notwendig ist, auf eigene Kosten bereitzustellen und in Betriebsbereiten Zustand zu halten.
8.10.3. die Räumlichkeiten, in denen die Installation durch Morefon erfolgen soll, für Mitarbeiter von Morefon und von Morefon beauftragten Dritten zugänglich zu machen,
8.10.4. nur von Morefon freigegebene und zertifizierte Endgeräte mit von Morefon bereitgestellten Geräten zu verwenden.
9. Überprüfung der Entgelte und Streitbeilegung
9.1. Der Kunde hat das Recht, Einwendungen gegen die von Morefon übersandte Rechnung binnen drei Monaten ab Rechnungsdatum zu erheben. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden, die ordentlichen Gerichte anzurufen.
9.2. Morefon wird die Einwendungen des Kunden prüfen und dem Kunden eine Stellungnahme über die Einwendungen senden. Sollte Morefon die Einwendungen des Kunden verwerfen, hat der Kunde bei sonstigem Verlust das Recht, binnen einem Monat ab Zugang der Stellungnahme ein Schlichtungsverfahren bei der RTR (Rundfunk- und Telekom- Regulierungs-GmbH) einzuleiten.
Sollte das Schlichtungsverfahren bei der RTR ergebnislos verlaufen, hat der Kunde das Recht binnen eines Monats die ordentlichen Gerichte anzurufen.
9.3. Sollte der Kunde keine Einwendungen gegen die Rechnung erheben, hat der Kunde nach Ablauf der Dreimonatsfrist die Rechnung dem Grunde und der Höhe nach anerkannt.
9.4. Der Kunde kann seine sämtlichen Ansprüche binnen sechs Monaten, beim sonstigen Ausschluss gerichtlich geltend zu machen.
9.5. Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte kann der Kunde und Morefon Streit- oder Beschwerdefällen, insbesondere (i) betreffend die Qualität des Dienstes und bei Zahlungsstreitigkeiten, die zwischen dem Kunden und Morefon nicht befriedigend gelöst worden sind, oder (ii) über eine behauptete Verletzung dieses Gesetzes, der Regulierungsbehörde vorlegen. Morefon verpflichtet sich, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen. Die Regulierungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.
Der Ablauf und die Kosten dieses Streitbeilegungsverfahrens finden sich unter https://www.rtr.at/Schlichtungsstelle.
10. Sperre des Anschlusses
10.1. Morefon ist berechtigt, die Leistungserbringung gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise einzustellen, sollte einer der folgende Fälle eintreten:
10.1.1. Der Kunde setzt einen wichtigen Grund, der eine sofortige Beendigung des Vertrags rechtfertigt;
10.1.2. Der Kunde ist mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und Morefon hat den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen unter Androhung der Dienstunterbrechung oder – abschaltung erfolglos gemahnt.
10.1.3. Die Leistung vom Kunden genutzt wird, um eine Verwaltungsübertretung zu begehen oder zur Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung genutzt wird;
10.1.4. Der Kunde die Leistung nutzt, um das Netz der Morefon zu stören;
10.1.5. Der Kunde eine allfällige Sicherheitsleistung nicht erbracht hat;
10.1.6. Der Kunde eine Störungsbehebung vereitelt;
10.1.7. Der Kunde das von Morefon zur Verfügung gestellte Geräte manipuliert;
10.1.8. Über den Kunden ein Insolvenzverfahren mangels Kostendeckung abgewiesen wird.
10.1.9. Die weitere Erbringung der Leistung wird aus Gründen technisch unmöglich oder unwirtschaftlich, die nicht in der Sphäre der Morefon liegen.
10.1.10 Der Anschluss des Kunden wegen Manipulationsverdacht gesperrt wird.
10.2. Von der Sperre unberührt bleibt die Pflicht des Kunden, das laufende Entgelt zu bezahlen. Ob Morefon die Leistung des Kunden sperrt oder den Vertrag außer- ordentlich beendet, liegt im Ermessen von Morefon.
10.3. Die Kosten für eine Sperre und Entsperrung betragen EUR 30,-.
11. Gewährleistung
11.1. Die Gewährleistungspflicht beträgt gegenüber Unternehmern sechs Monate.
11.2. Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, verpflichtet sich dieser, die Leistungen der Morefon umgehend nach deren Übernahme zu prüfen und Morefon etwaige Mängel schriftlich melden, andernfalls die Leistung als mangelfrei erbracht gilt. Der Kunde, der Unternehmer ist, ist nicht berechtigt, die Übernahme einer Leistung zu verweigern, sollte die Leistung mit einem geringfügigen Mangel behaftet sein. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Leistung an den Kunden zu laufen. Gegenüber Unternehmer hat Morefon die Wahl, Mängel durch Verbesserung zu beheben, oder den Preis angemessen zu mindern.
11.3. Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, hat dieser Morefon unverzüglich zu informieren, sollte dieser aufgrund der mangelhaften Leistungserbringung von Morefon Gewährleistung verlangen, andernfalls kein Regressanspruch besteht.
11.4. Jede Gewährleistung und Haftung von Morefon ist ausgeschlossen, sollte der Mangel oder Schaden auf unsachgemäße Verkabelung Dritter, mangelnde Stromversorgung oder Klimatisierung, Nichteinhaltung von Sicherungsbestimmungen oder Sicherheitsmaßnahmen zurückzuführen sein.
11.5. Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, haftet der Kunde für Schäden oder Störungen, die auf unsachgemäßen Transport oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
11.6. Die Kosten für die Übersendung defekter Geräte an Morefon trägt der Kunde. Morefon stellt kein Ersatzgerät zur Verfügung.
12. Haftung
12.1. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung von Morefon ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens oder der Gesundheit einer Person.
12.2. Ferner haftet Morefon gegenüber Unternehmern nicht für höhere Gewalt, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Datenschäden oder Folgeschäden.
12.3. Die Höhe der Haftung von Morefon ist mit EUR 1500,00 gegenüber dem einzelnen Geschädigten und mit EUR 15.000,00 gegenüber der Gesamtheit der Schädiger begrenzt. Dies gilt nicht für Personenschäden.
12.4. Morefon haftet nicht für die übertragenen oder bereitgestellten Daten Dritter, sowie für deren Richtigkeit, Inhalt, Integrität und/oder Vollständigkeit. Morefon haftet auch nicht, sollte durch diese Daten ein Schaden am System des Kunden auftreten. Morefon haftet nicht für die Zuverlässigkeit der verwendeten Systeme zum Erkennen und Abfangen von schädlicher Software oder sonstiger Angriffe (SPAM-Filter, Firewall, Anti-Viren-Programme, Intruder-Detection).
12.5. Morefon haftet weder für die Zustellbarkeit von E-Mails, noch dafür, dass eine Fehlermeldung über die Nichtzustellung erfolgt, oder dass die versandte E-Mail nicht als „SPAM“ deklariert wird.
12.6. Der Kunde haftet für sämtliche Forderungen die aus der Nutzung von Telekommunikationsdiensten resultieren (sowohl für Entgelte, als auch für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Endgeräte und Zugangsdaten). Dies gilt auch für die missbräuchliche Nutzung, sofern diese nicht vom ISP zu vertreten ist.
12.7. Für alle in der Sphäre des Kunden entstehenden Schäden wird der Kunde Morefon schaden- und klaglos halten.
12.8. Morefon haftet nicht dafür, dass die vom Kunden bezogenen Leistungen für einen bestimmten Zweck geeignet sind oder mit Komponenten oder Geräten vom Kunden kompatibel sind.
13. Sicherheit
13.1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von Morefon bereitgestellten Zugangsdaten geheim zu halten und Morefon zu informieren, sollte diese nicht mehr geheim sein. Der Kunden haftet für sämtliche Schäden, die aus der Verletzung dieser Pflicht entstehen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, Datensicherheitsmaßnahmen bei seinen Endgeräten zu ergreifen, insbesondere eine Antivirensoftware und Firewall zu installieren und aktuell zu halten und Sicherheitsupdates einzuspielen.
13.2. Morefon gewährleistet je nach der Art der verwendeten Daten und nach Umfang und Zweck der Verwendung sowie unter Bedachtnahme auf den Stand der technischen Möglichkeiten und auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit die Sicherheit der gespeicherten Daten.
14. Datenschutz und Bonität
14.1. Morefon verwendet sämtliche über den Kunden gespeicherten Daten entsprechend der DSGVO. Ferner unterliegt Morefon und dessen Mitarbeiter dem Kommunikationsgeheimnis gemäß § 93 TKG 2003.
14.2. Die Stammdaten des Kunden werden ausschließlich zum Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, zur Verrechnung der Entgelte, zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses (§ 103 TKG 2003) und zur Erteilung von Auskünften an Notrufdienste (§ 98 TKG 2003) verwendet.
14.3. Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stammdaten auch für Werbe- und Marketingzwecke verwendet werden. Sollte es sich beim Kunden um einen Unternehmer handeln, ist dieser damit einverstanden, dass der Kunde als Referenzkunde auf der Website genannt wird.
14.4. Morefon verwendet dabei folgende Stammdaten des Kunden: Vorname, Nachname, Firma, akademischer Grad, Wohnadresse, Standortadresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mailadresse, Faxnummer, Daten über die Bonität, Daten über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Informationen über die getätigten Zahlungen, Informationen über Mahnungen.
14.5. Verkehrsdaten sind Daten, die zum Zwecke der Weiterleitung einer Nachricht an ein Kommunikationsnetz oder zum Zwecke der Fakturierung dieses Vorgangs verarbeitet werden. Diese werden gelöscht oder anonymisiert, sofern die, die Verkehrsdaten betreffende Rechnung bezahlt worden ist, oder binnen drei Monaten, wenn kein rechtzeitiger Einspruch gegen die Rechnung erhoben worden ist. Im Fall des rechtzeitigen Einspruchs gegen die Rechnung werden die Verkehrsdaten noch bis zur endgültigen Beendigung des Einspruchsverfahrens oder rechtskräftigen Beendigung des Gerichtsverfahrens gespeichert.
14.6. Inhaltsdaten, also die Inhalte übertragener Nachrichten des Kunden werden von Morefon lediglich aus technischen Gründen kurzzeitig gespeichert. Sobald aus technischen Gründen eine Speicherung nicht mehr notwendig ist, werden Inhaltsdaten umgehend von Morefon gelöscht. Sofern die Speicherung von Inhaltsdaten Teil einer Leistung von Morefon sind, werden die Inhaltsdaten für die Dauer der Erbringung der Leistung gespeichert.
14.7. Die Stammdaten des Kunden werden binnen acht Wochen (i) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, (ii) nach Beendigung eines Streitbeilegungsverfahrens, (iii) Zahlung sämtlicher offener Entgelte gelöscht, je nach dem welcher Sachverhalt später eintritt. Eine darüberhinausgehende Speicherung der Daten erfolgt lediglich aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
14.8. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Morefon die Stammdaten des Kunden für die Einholung von Bonitätsauskünften an den KSV1870 über- mittelt und das Ergebnis der Bonitätsauskunft für die Vertragsdauer speichert.
14.9. Der Kunde erklärt, dass er allfällige Mitbenutzer seines Anschlusses vorweg über die Verwendung der Verkehrsdaten durch Morefon informieren wird.
14.10. Morefon übermittelt an Dritte folgende Daten:
14.10.1. An Inkassobüros, Rechtsanwälte und Gerichte: Stammdaten im Falle des Zahlungsverzugs
14.10.2 An Notruf Organisationen im Falle eines Notfalls (§ 98 TKG 2003): Stammdaten sofern Morefon zur Auskunftserteilung gesetzlich verpflichtet ist.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Soweit zulässig gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht als vereinbart. Für Unternehmer wird als Gerichtsstand das für Wien-Innere Stadt sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.
15.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, hat dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge hat.
15.3. Für Leistungen, die Morefon für Unternehmer erbringt gilt: Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am Nächsten kommt.
16. Sonderbestimmungen für die Internetprodukte
16.1. Der Leistungsumfang von Internetprodukten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
16.2. Die Nutzung von Internetprodukten darf nur durch den Anschlussinhaber oder einem, mit dem Anschlussinhaber im selben Haushalten wohnenden Person erfolgen. Die Verrechnung eines Entgelts für die Nutzung ist unzulässig.
16.3. Die Nutzung von Internetprodukten für Server bedarf einer schriftlichen Zustimmung von Morefon.
16.4. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Schutzmaßnahmen für den Betrieb von W-LAN- Netzwerken zu ergreifen. Die Nutzung einer WEP-Verschlüsselung ist nicht ausreichend.
16.5. Der Kunde wird Morefon für die missbräuchliche Verwendung der Internetprodukte schaden- und klaglos halten, sofern die missbräuchliche Verwendung aus einem schuldhaften Verhalten resultiert.
16.6. Morefon haftet nicht für Datenverluste, die auf die Nutzung von Internetprodukten zurückzuführen sind. Der Nutzer ist verpflichtet regelmäßig Datensicherungen und Änderungen der verwendeten Zugangsdaten vorzunehmen.
16.7. Morefon haftet nicht für Leistungen (sowohl Produkte, als auch Dienstleistungen) die über die von Morefon bereitgestellten Internetprodukte bezogen werden.
16.8. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internets per se mit gewissen Gefahren verbunden ist. Der Kunde wird entsprechende Maßnahmen ergreifen, um dieses Risiko zu minimieren.
17. Sonderbestimmungen für die Telefonie-Produkte
17.1. Der Leistungsumfang von Telefonie-Produkten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
17.2. Morefon stellt die kostenlose Verbindung zu sämtlichen österreichischen Notrufnummern sicher. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Rufnummer, eben- so wie die Adresse des Anschlusses dem Notrufträger mitgeteilt wird.
17.3. Die einheitliche europäische Notrufnummer lautet: 112.
17.4. Notrufnummern stehen nicht als interne Durchwahlen zur Verfügung